Krüger Betriebe Schortens · Friesland · Wilhelmshaven
KrügerSachverständigenbüro
Bausachverständiger

Bausachverständiger für Bauschäden & Baumängel

Zertifizierter Bausachverständiger in Schortens: unabhängige Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln, gerichtsverwertbare Gutachten für Gericht, Versicherung und Privat.

Als zertifizierter Bausachverständiger im Raum Schortens und Friesland begutachte ich Bauschäden und Baumängel objektiv und nachvollziehbar. Mein Gutachten gibt Ihnen Klarheit — bei Streitigkeiten, vor einer Sanierung oder beim Kauf.

Ich dokumentiere Ursache, Umfang und Folgen eines Schadens und ordne ihn fachlich ein. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage, die vor Gericht, gegenüber Versicherungen und Bauträgern Bestand hat.

Tipp: Halten Sie Mängel frühzeitig fest. Eine dokumentierte Beweissicherung erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich — gerade bei Neubau und Sanierung.

Leistungsumfang

  • Begutachtung von Bauschäden & Baumängeln
  • Beweissicherung vor und während der Bauphase
  • Gutachten für Gericht, Versicherung & Privat
  • Mängelbewertung bei Bauabnahme
  • Einschätzung von Sanierungsbedarf & -kosten
  • Unabhängige Zweitmeinung

So läuft Ihr Gutachten ab

  1. Erstgespräch – wir klären Anliegen und Zielsetzung.
  2. Ortstermin – Befundaufnahme und, wo nötig, Probenahme vor Ort.
  3. Analyse & Labor – Auswertung nach Norm und Stand der Technik.
  4. Gutachten – verständlich, nachvollziehbar, gerichtsverwertbar.

Häufige Fragen zu Bausachverständiger

Was kostet ein Bausachverständiger?

Das Honorar richtet sich nach Aufwand und wird nach JVEG oder individueller Vereinbarung berechnet. Für ein konkretes Angebot rufen Sie 04423 9168855 oder schreiben an info@sachverstaendigenbuero-krueger.de.

Wann brauche ich einen Bausachverständigen?

Bei Bauschäden, Baumängeln, Streit mit Handwerkern oder Bauträgern, vor einer Bauabnahme, beim Hauskauf oder wenn Sie eine unabhängige Zweitmeinung benötigen.

Sind Ihre Gutachten gerichtsverwertbar?

Ja. Meine Gutachten sind gerichtsverwertbar und werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden anerkannt.

Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?

Ich bin ein freier, zertifizierter Sachverständiger (zertifiziert über die Vereinigung zertifizierter Sachverständiger, EWIV). Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO besteht nicht.

Bausachverständiger für Bauschäden benötigt?

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – ich melde mich zeitnah und bespreche das weitere Vorgehen.

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